Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der ARS Licences AG, Blegistrasse 23, 6340 Baar, Schweiz (nachfolgend «ARS Licences»).
Sie regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen ARS Licences und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ARS Licences ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
ARS Licences erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Projektvertrag oder der Auftragsbestätigung.
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte und deren Annahme durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ARS Licences zustande.
Auch elektronisch abgeschlossene Verträge (z.B. per E-Mail) gelten als rechtsgültig.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet ist.
Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden nach Aufwand verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
Bei grösseren Projekten kann ARS Licences Teilrechnungen oder Anzahlungen verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist ARS Licences berechtigt,
Der Kunde verpflichtet sich,
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern sämtliche vereinbarten Termine entsprechend.
Mehrkosten infolge verspäteter Mitwirkung können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gegenseitigen Abstimmung.
ARS Licences ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.
Projektfristen verlängern sich entsprechend.
Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausfällen von Drittanbietern oder mangelnder Mitwirkung des Kunden berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.
Nach Fertigstellung informiert ARS Licences den Kunden über die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.
Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wartungs- oder Supportleistungen werden nur erbracht, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Support erfolgt während der vereinbarten Geschäftszeiten.
Reaktionszeiten stellen keine garantierten Behebungszeiten dar.
Sofern im Einzelvertrag oder in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, gehen mit vollständiger Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen die ausschliesslichen Nutzungsrechte an der im Rahmen des Kundenprojekts individuell entwickelten Software, einschliesslich des projektspezifischen Quellcodes, auf den Kunden über.
Der Kunde ist berechtigt, die individuell entwickelte Software zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt zu nutzen, zu verändern, weiterzuentwickeln und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.
Nicht von dieser Übertragung erfasst sind vorbestehende Rechte von ARS Licences, insbesondere an bestehenden Frameworks, Bibliotheken, Entwicklungswerkzeugen, Templates, Algorithmen, Methoden, Konzepten, Know-how sowie wiederverwendbaren Softwarekomponenten, die unabhängig vom Kundenprojekt entwickelt wurden oder künftig entwickelt werden. ARS Licences behält an diesen Bestandteilen sämtliche Rechte und räumt dem Kunden, soweit für den Betrieb der Software erforderlich, ein unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber unterstellt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt ARS Licences dem Kunden nach vollständiger Bezahlung den projektspezifischen Quellcode in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die ausschliesslichen Nutzungsrechte an der für den Kunden individuell entwickelten Software gemäss Ziffer 11 auf den Kunden über.
Der Kunde ist berechtigt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln sowie durch Dritte warten oder weiterentwickeln zu lassen.
Die Rechte von ARS Licences an vorbestehenden oder unabhängig vom Kundenprojekt entwickelten Frameworks, Bibliotheken, Entwicklungstools, Vorlagen, Methoden, Algorithmen und sonstigen wiederverwendbaren Softwarekomponenten bleiben hiervon unberührt.
ARS Licences ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kundennamens sowie der verwendeten Technologien als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
ARS Licences gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt erbracht werden.
Bei berechtigten Mängeln besteht Anspruch auf Nachbesserung.
Eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.
ARS Licences haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet ARS Licences nicht für
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von ARS Licences sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Kann ARS Licences ihre Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nur verzögert erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Ausfälle von Hosting- und Cloud-Anbietern.
Dauerschuldverhältnisse können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Baar, Kanton Zug, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
ARS Licences AG
Blegistrasse 23
6340 Baar
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Web: www.arssoso.com