Terms & Conditions

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der ARS Licences AG, Blegistrasse 23, 6340 Baar, Schweiz (nachfolgend «ARS Licences»).

Sie regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen ARS Licences und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ARS Licences ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


2. Leistungen

ARS Licences erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Entwicklung individueller Softwarelösungen
  • Konzeption und Umsetzung von Web- und Mobile-Anwendungen
  • Softwareentwicklung im Auftrag von Kunden
  • Beratung im Bereich Digitalisierung und Softwarearchitektur
  • Wartung, Support und Weiterentwicklung bestehender Software
  • Verkauf und Lizenzierung eigener Softwareprodukte
  • Erwerb, Verwaltung, Lizenzierung und Verwertung von Patenten, Marken, Lizenzen und weiteren Schutzrechten
 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Projektvertrag oder der Auftragsbestätigung.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte und deren Annahme durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ARS Licences zustande.

Auch elektronisch abgeschlossene Verträge (z.B. per E-Mail) gelten als rechtsgültig.


4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet ist.

Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden nach Aufwand verrechnet.


5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei grösseren Projekten kann ARS Licences Teilrechnungen oder Anzahlungen verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist ARS Licences berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
  • Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen,
  • Software oder Dienstleistungen zurückzubehalten.
 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • sämtliche für das Projekt erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen,
  • notwendige Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen,
  • Feedback innerhalb angemessener Fristen zu geben,
  • Projektentscheidungen zeitnah zu treffen.
 

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern sämtliche vereinbarten Termine entsprechend.

Mehrkosten infolge verspäteter Mitwirkung können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.


7. Projektänderungen (Change Requests)

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gegenseitigen Abstimmung.

ARS Licences ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.

Projektfristen verlängern sich entsprechend.


8. Termine

Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausfällen von Drittanbietern oder mangelnder Mitwirkung des Kunden berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.


9. Abnahme

Nach Fertigstellung informiert ARS Licences den Kunden über die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.

Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen zu prüfen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


10. Wartung und Support

Wartungs- oder Supportleistungen werden nur erbracht, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Support erfolgt während der vereinbarten Geschäftszeiten.

Reaktionszeiten stellen keine garantierten Behebungszeiten dar.


11. Geistiges Eigentum

Sofern im Einzelvertrag oder in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, gehen mit vollständiger Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen die ausschliesslichen Nutzungsrechte an der im Rahmen des Kundenprojekts individuell entwickelten Software, einschliesslich des projektspezifischen Quellcodes, auf den Kunden über.

Der Kunde ist berechtigt, die individuell entwickelte Software zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt zu nutzen, zu verändern, weiterzuentwickeln und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.

Nicht von dieser Übertragung erfasst sind vorbestehende Rechte von ARS Licences, insbesondere an bestehenden Frameworks, Bibliotheken, Entwicklungswerkzeugen, Templates, Algorithmen, Methoden, Konzepten, Know-how sowie wiederverwendbaren Softwarekomponenten, die unabhängig vom Kundenprojekt entwickelt wurden oder künftig entwickelt werden. ARS Licences behält an diesen Bestandteilen sämtliche Rechte und räumt dem Kunden, soweit für den Betrieb der Software erforderlich, ein unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber unterstellt.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt ARS Licences dem Kunden nach vollständiger Bezahlung den projektspezifischen Quellcode in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung.


12. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die ausschliesslichen Nutzungsrechte an der für den Kunden individuell entwickelten Software gemäss Ziffer 11 auf den Kunden über.

Der Kunde ist berechtigt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln sowie durch Dritte warten oder weiterentwickeln zu lassen.

Die Rechte von ARS Licences an vorbestehenden oder unabhängig vom Kundenprojekt entwickelten Frameworks, Bibliotheken, Entwicklungstools, Vorlagen, Methoden, Algorithmen und sonstigen wiederverwendbaren Softwarekomponenten bleiben hiervon unberührt.


13. Referenznennung

ARS Licences ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kundennamens sowie der verwendeten Technologien als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.


14. Gewährleistung

ARS Licences gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt erbracht werden.

Bei berechtigten Mängeln besteht Anspruch auf Nachbesserung.

Eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.


15. Haftung

ARS Licences haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.

Insbesondere haftet ARS Licences nicht für

  • entgangenen Gewinn,
  • Datenverlust,
  • Produktionsausfälle,
  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Schäden infolge unsachgemässer Nutzung der Software,
  • Schäden durch Drittanbieter oder Fremdsoftware.
 

16. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.


17. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von ARS Licences sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


18. Höhere Gewalt

Kann ARS Licences ihre Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nur verzögert erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Ausfälle von Hosting- und Cloud-Anbietern.


19. Vertragsbeendigung

Dauerschuldverhältnisse können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.


20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Baar, Kanton Zug, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


22. Kontakt

ARS Licences AG

Blegistrasse 23

6340 Baar

Schweiz

E-Mail: [email protected]

Web: www.arssoso.com